Ein Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung. Betroffene Menschen haben oftmals Schmerzen - zudem erhalten Sie oftmals aufgrund der Optik der Fettverteilungsstörung verwunderte Blicke der Mitmenschen. Sie tritt meist an Oberschenkel, Hüftbereich, Unterschenkel, Innenseite der Kniegelenke und die Oberarme auf - Information und Terminvereinbarung für die Behandlung von Ihrem Lipödem in Bonn:
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Information & Termin: ☎ 0228 - 9766031
Die Ursache für ein Lipödem ist genbedingt - es wird vermutet, dass es auch hormonell beeinflusst wird. Es tritt meist in der Pubertät, nach einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren auf.
Eine konservative Therapie ist nach der Diagnoseerstellung sind manuelle Lymphdrainagen mit anschließender Kompressionsversorgung.
Eine weitere Behandlungsmöglichkeit ist die Liposuktion (umgangssprachlich als Fettabsaugung bekannt). Hierbei können die betreffenden, krankhaften Körperfettstellen dauerhaft entfernt werden. Die Krankheit selbst wird dadurch zwar nicht geheilt - aber das Leid kann oftmals gelindert werden.
Vor der Entscheidung für die Behandlung von Ihrem Lipödem ist eine Aufklärung und eine Voruntersuchung notwendig. Wir stellen Ihnen bei der Voruntersuchung die für Sie passenden Methoden und deren entsprechende Vor- und Nachteile vor. Zudem stellen wir Ihnen die Ihre individuellen Risiken des Eingriffes vor.
Durch das individuelle Gespräch und eine entsprechende Voruntersuchung kann der genaue Behandlungsumfang festgestellt werden. Je nach notwendiger Operationsmethode werden Ihnen die Möglichkeiten, der Behandlungsablauf und die entsprechenden Risiken erklärt. Anhand von Vorher-/Nachher-Bildern lernen Sie auch mögliche Operationsergebnisse entsprechend kennen.
Die Kosten für die Behandlung von einem Lipödem müssen in den meisten Fällen durch den Patienten selbst getragen werden. Die Kosten können nur nach einer Voruntersuchung definiert werden, da diese immer von den persönlichen Voraussetzungen und dem gewünschten Zielergebnis abhängig sind.
Besteht eine medizinisch indizierte Fettabsaugung, so können die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden. Dies wird immer von der Krankenkasse in Verbindung mit den medizinischen Diensten (MDK) festgestellt. Wenn die Kosten der Krankenkasse übernommen werden sollen, so benötigen Sie eine schriftliche Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.
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